Die Hausdurchsuchung in dem Restaurant "Ixthys" (Altgriechisch: Fisch), das die Christin Young-Ai Park in Berlin-Schöneberg betreibt, war rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin hervor. Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft hatte im Juli 2020 gegen die gebürtige Koreanerin ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Grund ist ein Bibelzitat, das die 71-Jährige im Lokal aufgehängt hatte.
Auf einer Stoffbahn, die von außen sichtbar im Schaufenster angebracht war, zitierte sie sieben Verse aus 3. Mose 18, in denen unter anderem die Passagen enthalten waren: "Einem Mann sollst du nicht beiliegen, wie man einem Weib beiliegt; Greuel ist dies (...) jeder, der eines von allen diesen Greueln tut - die Person, die sie tut, sollen ausgetilgt werden aus der Mitte ihres Volkes." Das Amtsgericht Tiergarten hatte die Durchsuchung des Lokals angeordnet. Zur Begründung erklärte es, Park habe durch die Auswahl des Bibelzitats gezielt "ihre homophobe und menschenfeindliche Haltung" zum Ausdruck gebracht. Bei der Durchsuchung wurde die Stoffbahn beschlagnahmt.
In dem Beschluss des Gerichts heißt es, Park habe durch das Aufhängen der Bibelzitate den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt. Sie habe auf diese Weise ihre christlichen Überzeugungen ausgedrückt. Auch wenn ihre Ansichten "insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Homosexualität" als "nicht mehr zeitgemäß" angesehen werden könnten, sei ihr Verhalten von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt.
In IDEA 52/2020 wurde Young-Ai Park als "Bekennerin des Jahres" ausgezeichnet.
(Quelle: idea)
auch ich mich bekennen vor meinem Vater, der in den Himmeln ist." Matthäus 10,32
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