1.700 Jahre arbeitsfreier Sonntag

Am 3. März 321 hatte der römische Kaiser Konstantin den Sonntag zum reichsweiten Feiertag erhoben. Führende Vertreter christlicher Kirchen betonten dazu in einer Gedenkveranstaltung, dass der Sonntag Menschen verbinde und das Gemeinwohl fördere. Die menschliche Seele brauche eine Unterbrechung des Alltags. Der Sonntag sei ein "Tag zum Abschalten".
Für Christen habe der Sonntag seine herausragende Bedeutung als Tag der Auferstehung Jesu Christi. Der sonntägliche Gottesdienst stehe daher "im Mittelpunkt des Lebens der Kirche". Die Geistlichen erinnern ferner daran, dass nicht alle den Tag ohne Arbeit in Anspruch nehmen könnten. So etwa in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, im Nahverkehr, Polizei, Feuerwehr oder an Tankstellen.

Im deutschen Grundgesetz Art 140 wird festgelegt, dass diesbezügliche Artikel der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 Bestandteil dieses Grundgesetzes sind. Dort heißt es im Artikel 139: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung gesetzlich geschützt".